Betreuungsbüro Hartinger

Sonja Hartinger - Dipl. Pflegewirtin (FH)



Definition der Betreuungsarbeit:

§1896 https://dejure.org/gesetze/BGB/1896.html

Wenn eine volljährige Person auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise, vorübergehend oder auf Dauer selbständig zu regeln, wird durch das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen ein Betreuer bestellt. 

Die Aufgabe des gesetzlichen Betreuers ist es, die Interessen seiner Betreuten wahrzunehmen und im Rahmen der bestellten Aufgabenkreise zu vertreten.

Aufgabenkreise u. a.

  • Aufenthaltsbestimmung
  • Gesundheitsfürsorge
  • Vermögensangelegenheiten
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Behörden


Die gesetzliche Betreuung ist ein Instrument mit klar definierten Aufgabenbereichen. Sollten Sie darüber hinaus Unterstützung benötigen bei

  • Sparziergängen oder Arztbesuchen
  • Einkäufen
  • Reinigung der Wohnung
  • Begleitung bei verschiedenen Unternehmungen, usw.

kann dies durch externe Dienstleister kompensiert werden.


Schwerpunkte

Mir ist es wichtig, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen und individuelle Lösungsansätze zu entwickeln.